Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) inkl. Nutzungsrichtlinien für die Kinderbetreuung von Plan B2 CoWork with Kids
Plan B2 CoWork with Kids
Stephanie Meyer
B2, 14
68159 Mannheim
E-Mail: hello@planb2-coworkwithkids.de
1. Einführung und Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Unternehmens von Stephanie Meyer, nachfolgend Plan B2 CoWork with Kids genannt, gegenüber ihren Kunden/Vertragspartnern.
AGBs des Kunden, die im Widerspruch zu den AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Plan B2 CoWork with Kids keine Geltung.
Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Nachfolgend ist dieser Vertragspartner auch Nutzer oder Kunde genannt.
2.A Leistungsbeschreibung Allgemein
2.A.1. Unsere Raum- und Serviceangebote
Gegenstände des Angebots von Plan B2 CoWork with Kids sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einschließlich Internetnutzung (W-LAN), die Bereitstellung von Besprechungsräumen, ggf. Schließfächern, technischer Büroinfrastruktur und darüberhinausgehende Services im Zusammenhang mit den genannten Raumangeboten.
Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von Plan B2 CoWork with Kids angebotenen Leistungen sind der Preisliste auf www.planB2-CoWorkWithKids.de zu entnehmen.
Für die Buchung der Kinderbetreuung gelten zusätzlich die Punkte 2.B
2.A.2 Büroarbeitsplatz und Buchung
Das Plan B2 CoWork with Kids stellt seinen Nutzern in unterschiedlichen Tarifsystemen Büroarbeitsplätze in zwei verschiedenen Gruppenbüros zur Verfügung. Diese Arbeitsplätze beinhalten einen Platz an einem Tisch, einen Stuhl und Stromanschluss. Darüber hinaus hat jeder Nutzer Internetzugang per WLAN. Der Nutzer von Plan B2 CoWork with Kids hat sich vor Vertragsabschluss von der Funktionsfähigkeit des angebotenen Arbeitsplatzes überzeugt.
Bei Tarifen mit „flexiblen Arbeitsplätzen“ kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit eines freien Arbeitsplatzes gegeben werden. Auch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz in den Coworking-Räumen. Flexible Arbeitsplätze müssen am Ende jeder Nutzung vom Nutzer komplett geräumt und gesäubert werden.
Die Berechtigung zur Nutzung ist nicht übertragbar, wenn nicht anders angegeben.
Eine Zusage (auch mündlich) gilt als zahlungspflichtige Buchung.
Ein Nicht-Erscheinen trotz Anmeldung gilt als Nutzung. Späteres Erscheinen oder früheres Verlassen gilt als Nutzung des gesamten gebuchten Zeitraumes. Stornierungen/ Verschiebungen (Tagesstickets/ Einzeltermine) müssen bis 48 Stunden (Ausnahme Sa+So+Feiertage) erfolgen, da sie ansonsten als Nicht-Erscheinen gelten. (Beispiel: Wer am Montag 9:00h einen Termin hat, muss bis Donnerstag 09:00h stornieren. Wer am Dienstag 9:00h einen Termin hat, muss bis Freitag 9:00h stornieren.)
2.B Leistungsbeschreibung Kinderbetreuung
2.B.1. Unsere Raum- und Serviceangebote
Gegenstände des Angebots von Plan B2 CoWork with Kids sind hier die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen, die Bereitstellung von Betreuungsräumen, Infrastruktur und darüberhinausgehende Services im Zusammenhang mit den genannten Angeboten.
Das Plan B2 CoWork with Kids bietet seinen Mitgliedern/ Kunden/ Nutzern einen buchbaren Kinderbetreuungsservice, der in direktem Verhältnis zur Buchung von Büroplätzen steht.
Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Preise und Konditionen der von Plan B2 CoWork with Kids angebotenen Leistungen sind der Preisliste auf www.planB2-CoWorkWithKids.de zu entnehmen.
Die Betreuung richtet sich dabei an Eltern mit Kindern im Alter von ca. 6 Monaten bis 4 Jahren.
Obwohl wir eine professionelle Betreuung in kindgerechten Räumen anbieten, ist das Plan B2 CoWork with Kids kein dauerhafter Ersatz für eine reguläre Betreuungseinrichtung (KiTa, Krippe, Tagespflege).
Die Nutzung der Kinderbetreuung ist an die gleichzeitige Buchung eines Coworking-Arbeitsplatzes durch einen sorgeberechtigten Elternteil gebunden. Die Verantwortung und Haftung (Aufsichtspflicht) bleibt bei den Eltern.
2.B.2 Betreuungsort
Die Betreuung findet vor Ort im Plan B2 CoWork with Kids statt, in speziell dafür eingerichteten, kindgerechten und gesicherten Räumen, welche unmittelbar neben den Arbeitsräumen der Eltern liegen. Eltern und Kinder haben so die Möglichkeit, miteinander in Kontakt zu treten. Dies wird individuell mit den Betreuern besprochen. Feste Schlafenszeiten sind in der Tagesstruktur nicht vorgesehen. Die Schlafzeiten richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Den Kindern steht hierfür ein eigener Ruheraum zur Verfügung.
Es gibt für die Kinder zwei Spielezimmer und einen Ruhebereich. Die Bereiche sind – außerhalb der Bring- und Holzeiten – für Eltern nur unter Rücksprache der Betreuer zu betreten, um keine Unruhe zu erzeugen.
2.B.3 Betreuungspersonen
Betreut werden die Kinder durch erfahrenes Betreuungspersonal. Wir erwarten von jeder Betreuungsperson ein polizeiliches Führungszeugnis, einen Erste-Hilfe-am-Kind Kurs, Erfahrungen oder Ausbildungen im Bereich Kinderbetreuung. Vor Beginn der Betreuung müssen Eltern mit uns eine Betreuungsvereinbarung abschließen, was auch bereits in Form einer Buchung erfolgt, da alle Details auf der Rechnung stehen.
Wir haben ein Team von mehreren festen Betreuern im Schichtdienst eingesetzt, sodass die Kinder und die Betreuer einen Bezug zueinander entwickeln können. Es besteht kein Anspruch an ein bestimmte Betreuungsperson.
2.B.4 Betreuungsanmeldung
Es besteht eine begrenzte Anzahl von Betreuungsplätzen. Um einen Platz in der flexiblen Back-up-Kinderbetreuung zu bekommen, ist eine Anmeldung bis 48 Stunden (Ausnahme Sa+So+Feiertage) erforderlich. Bei späterer oder vergessener Anmeldung besteht kein Anspruch auf einen freien Platz. Ebenso im Fall, dass die freien Plätze bereits alle ausgebucht sind. Eine Zusage (auch mündlich) gilt als zahlungspflichtige Buchung.
Ein Nicht-Erscheinen trotz Anmeldung gilt als Nutzung. Späteres Erscheinen oder früheres Verlassen gilt als Nutzung des gesamten gebuchten Zeitraumes. Stornierungen/ Verschiebungen müssen bis 48 Stunden (Ausnahme Sa+So+Feiertage) erfolgen, da sie ansonsten als Nicht-Erscheinen gelten.
(Beispiel: Wer am Montag 9:00h einen Termin hat, muss bis Donnerstag 09:00h stornieren. Wer am Dienstag 9:00h einen Termin hat, muss bis Freitag 9:00h stornieren.)
2.B.5 Betreuungszeiten, Essen und persönliches Equipment
Aufgrund der flexiblen Betreuung ist eine individuelle Eingewöhnung nur bedingt möglich. Dennoch ist es uns wichtig, dass jedes Kind sich an die neue Umgebung und Betreuer gewöhnen kann. Besondere Bedürfnisse klären wir gern bereits im Vorfeld, so dass es während der Betreuungszeit möglichst entspannt für alle ist. Auch die anfängliche Übergabe möchten wir gelungen gestalten und bestmöglich auf die Kinder eingehen, um jedem eine angenehme Betreuungszeit zu ermöglichen. Deshalb ist es uns wichtig, dass jedes abgebende Elternteil 30 Minuten für das Ankommen einplant (innerhalb des Buchungszeitraumes).
Die Kinderbetreuung im Plan B2 CoWork with Kids steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 9-17:00 Uhr zur Verfügung. Eine längere Betreuungszeit ist nur nach Absprache und gegen Gebühr möglich.
Wir haben das Selbstversorger-Modell, d.h. die generelle Essensverpflegung der Kinder liegt in den Händen der Eltern. Dafür gibt es im Plan B2 CowWork with Kids eine eingerichtete Küchenzeile mit allen nötigen Elektrogeräten sowie einer Mikrowelle, wo Essen erwärmt werden kann. Das Geschirr und die benutzen Bereiche sind nach der Benutzung zu Reinigen. Auf einen sorgfältigen Umgang und Hygiene ist zu achten.
Der Kühlschrank dient nur zur Aufbewahrung während des Tages und ist beim Verlassen der Räume am Ende der Buchung auch wieder zu leeren. Nach Absprache wird von den Eltern vorbereitetes Essen und Trinken gerne auch von den Betreuenden bei Bedarf und Kapazität gereicht. Dafür steht ein Regal im Kinderbereich zur Verfügung.
Bringt alle Utensilien für Euer Kind möglichst beschriftet mit oder packt es in die entsprechenden Garderobenfächer des Kindes. Wir empfehlen: Windeln, Feuchttücher, Kuscheltuch, Stofftier, Lätzchen, Wechselwäsche, Snackdose, Trinkflasche. Markiert alle Gegenstände mit Namen. Trotz aller Sorgfalt übernehmen wir keine Haftung bei verlorenen Gegenständen (siehe Punkt 3).
Wir haben keine expliziten Schlafenszeiten und richten uns nach den Bedürfnissen der Kinder. Trotzdem halten wir uns an eine gewisse Tagesroutine, um es den Kindern einfacher zu machen.
Im Sinne aller nehmen wir nur Fieber freie, gesunde und geimpfte Kinder (Impfausweis).
Zeitgleich werden maximal 10 Kinder von unseren Betreuern beaufsichtigt. Wir haben einen Betreuungsschlüssel von 1:3, ab 4 Kindern wird eine zweite Betreuungskraft hinzugezogen.
2.B.6 Betreuungstarife, Buchen und Kündigen
Die Nutzung der Kinderbetreuung ist an die gleichzeitige Buchung eines Coworking-Arbeitsplatzes durch einen sorgeberechtigten Elternteil gebunden (Sorgerechtsnachweis bei erstmaliger Anmeldung). Ausnahmen sind unter Absprache möglich.
Der Beitrag für die Nutzung von Plan B2 CoWork with Kids (Kinderbetreuung inkl. Arbeitsplatz) richtet sich nach dem Buchungspaket.
Alle Preise von Plan B2 Cowork with Kids sind Bruttopreise. Es gilt die jeweils auf www.planB2-CoWorkWithKids.deveröffentlichte Preisliste.
Die Betreuungsgebühr wird bei Buchung fällig. Abgerechnet wird pro gebuchten Block oder darüberhinausgehend mit 16 EUR pro Stunde (nachträgliche Rechnungsstellung).
Die Buchung von der Kinderbetreuung erfolgt über einen Mitarbeiter oder über das Anfrage-Formular dieser Website.
Die Buchung verpflichtet zur Zahlung des in der aktuellen Preisliste auf www.planB2-CoWorkWithKids.deausgeschriebenen Betrags.
Für die Buchung der Kinderbetreuung gelten die AGB hier und unter www.planB2-CoWorkWithKids.de/AGB
2.B.7 Pädagogische Ausrichtung
Unsere Arbeit versteht sich als ergänzendes Angebot. Wir wollen Eltern den nötigen Freiraum schaffen, in Ruhe arbeiten zu können und dabei ihre Kinder in der Nähe zu wissen. Die Kinder werden bei uns liebevoll betreut und ermuntert, ihr Umfeld zu entdecken und zu Selbstständigkeit zu gelangen. Unsere Arbeit in der Kinderbetreuung orientiert sich am Situationsansatz.
Die Betreuungskräfte verstehen und sprechen Deutsch und/oder Englisch. Jede Betreuungskraft gestaltet die Betreuungszeit individuell und auf das Alter und die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet.
Ein grober Tagesablauf soll dabei helfen, sich schnell einzufinden und den Kindern die Sicherheit und Geborgenheit zu geben, den sie in ihrem neuen Umfeld brauchen. Daher sind feste Regeln ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Ablaufs. Ein respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander und untereinander ist uns dabei sehr wichtig.
3. Zusätzliche Services
3.1 Drucker
Nutzer des Work’n’Kid können den Drucker im normalen Maße nutzen. Im Zweifel wird das normale Maß an Druck-Volumen pro Tag auf 10 Seiten s/w + 5 Seiten Farbe festgelegt und ist in der Miete bereits inkludiert. Wir gehen von einem für alle Nutzer fairen Umgang der Ressource aus und behalten uns vor, das Vorgehen zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern und ggf. Zusatzkosten aufzurufen. Gegebenenfalls muss für das Drucken eine Zugangssoftware installiert werden, für deren Funktionsfähigkeit das Work’n’Kid keine Garantie übernimmt.
3.2 Nutzung des W-LAN
Das Plan B2 CoWork with Kids stellt den Nutzern einen Internetzugang per W-LAN zur Verfügung, dessen Nutzung für aktuelle Nutzer von Plan B2 Cowork with Kids und ihre Klienten in den Nutzungsentgelten enthalten ist. Der Nutzer ist für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (Musik, Filme etc.) ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Der Nutzer stellt Plan B2 CoWork with Kids insofern von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, dem Plan B2 CoWork with Kids entstehenden Schaden, der aus Zuwiderhandlung entsteht, zu ersetzen. Hierzu gehören auch notwendige Rechts- und Beratungskosten sowie Abmahngebühren. Aufgrund der gesetzlichen Situation muss das Plan B2 CoWork with Kids den Usern individualisierte Zugänge zum Netz erteilen und gegebenenfalls Nutzungsdaten speichern. Diese Daten werden ausschließlich bei entsprechenden Gerichtsentscheidungen weitergegeben und frühestens nach 14 aber spätestens nach 31 Tagen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen wieder gelöscht.
3.3 Geschäftsadresse / Firmensitz bzw. Postannahme
Das Plan B2 CoWork with Kids stellt dem Nutzer bei Bedarf entsprechend der Preisangaben auf www.planB2-CoWorkWithKids.de die Adresse B2,14 68159 Mannheim zur Nutzung als Postadresse aber nicht als Firmensitz zur Verfügung, nimmt die Post während der Öffnungszeiten entgegen und benachrichtigt ihn per Mail, wenn etwas eingetroffen ist. Auf Wunsch leitet der Vermieter die Post gegen Unkostenerstattung weiter. Diese Dienstleistung ist nicht in den monatlichen Festkosten, wie sie unter www.planB2-CoWorkWithKids.de angegeben sind, enthalten. Die Adresse kann der Nutzer nur für die Dauer des Vertrages in seinen Unterlagen verwenden.
Das Plan B2 CoWork with Kids leistet keine Gewähr für die Anerkennung der Geschäftsadresse gegenüber Ämtern und Behörden, etwa im gewerbe- oder steuerrechtlichen Sinne.
3.4 Schließfach und Garderobe
Das Plan B2 Coworking with Kids haftet nicht für den Verlust oder jeglichen Schaden an privaten Gegenständen, wie z.B. persönliche Garderobe oder Kinderwägen in den Räumen oder außerhalb der Räumlichkeiten (z.B. Treppenhaus, Gehweg).
4. Zugänge, Zeiten, Abrechnung / Schließsystem
Die Räume von Plan B2 CoWork with Kids sind für Büronutzer zu den folgenden Zeiten nutzbar: Montags bis Freitag jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr. Der Nutzer erkennt die Öffnungszeiten ausdrücklich an.
Die Nutzung sämtlicher Geräte und Gerätschaften (z.B. in der Küche) sowie jedweder Veranstaltungstechnik erfolgt auf eigenes Risiko und nur mit vorheriger Absprache und ggf. nötiger Einweisung. Für Abnutzungen, Verbrauchskosten oder Schäden, die durch unberechtigte Nutzung entstehen, haftet der Nutzer in vollem Umfang.
Der Nutzer hat zudem sicherzustellen, dass Fenster und Türen bei Verlassen der Räume wieder ordnungsgemäß verschlossen sind. Für Schäden, die durch offene Fenster oder nicht verschlossene Türen entstanden sind, haftet der Nutzer in vollem Umfang.
Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur, wie Hacking, oder illegaler Handlungen jeglicher Art, wie Glücksspiel.
5. Tarife, Zahlungsmodalitäten
Alle Preise von Plan B2 CoWork with Kids sind Bruttopreise. Es gilt die jeweils auf www.planB2-CoWorkWithKids.de veröffentlichte Preisliste. Wir berechnen unseren Mitgliedern den Beitrag zu Anfang, die angefallenen Raummieten und Gebühren für sonstige Leistungen üblicherweise zum Ende der jeweiligen Woche. Wir können Zwischenabrechnungen vornehmen. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt bevorzugt durch die Dienstleister PayPal, per Überweisung oder bar.
Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften, sowie Mahnungen vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von 15,00 € pro Fall/ Rechnung.
Der Nutzer hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von einer Woche nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Nutzer nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Plan B2 CoWork with Kidsdie Einwände ganz oder teilweise an, werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet.
6. Änderungen der AGB
Das Plan B2 CowWork with Kids ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von Plan B2 CoWork with Kids dem Nutzer per E-Mail bekanntgegeben. Sofern der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Zugleich wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Nutzer (stillschweigende Vereinbarung).
7. Datenschutz (DSGVO)
Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes verweisen wir auf die gesonderten Datenschutzrichtlinien auf www.planB2-CoWorkWithKids.de durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.
8. Gewährleistung / Haftung
Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat sich von den Gegebenheiten und der Möblierung der Räume überzeugt. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB.
Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Das Plan B2 CoWork with Kids übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes oder Arbeitsraums. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet. In allen Fällen, in denen Plan B2 CoWork with Kids im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zu Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Plan B2 CoWork with Kids nur, soweit leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien sowie die Haftung bei Personenschäden. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Plan B2 CoWork with Kids fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Schränke, Schubladen o.Ä. ist der Nutzer selbst verantwortlich. Das Plan B2 CoWork with Kids haftet nicht für entwendete oder von Dritten beschädigte Gegenstände und Garderobe. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.
9. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Plan B2 CoWork with Kids geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahekommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke. Sollten Gesetze die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.
10. Gerichtsstand
Diese AGB und die sich darauf beziehenden Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesen AGB und dem jeweiligen Vertrag Mannheim.
Stand der AGB: 18. August 2022